1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Online-Dienste und Werbeflächen der i-magazine AG, insofern auf den jeweiligen Angeboten keine gesonderten AGBs angegeben sind. Für Preisausschreiben gelten besondere Gewinnspiel-AGBs, die auf dem Preisausschreiben direkt vermerkt sind. Mit der Nutzung von Online-Diensten und Werbeflächen auf Angeboten der i-magazine AG erkennt der Benutzer dieser Dienste die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
2. Online-Dienste
2.1 Über die Online-Dienste der i-magazine AG werden eigene und fremde Informations-/ und Produktangebote bereitgestellt. Dazu zählen a) Veröffentlichungen aus eigener Redaktion, wie reisemagazin.com b) Veröffentlichungen aus externen Redaktionen, wie das Motorsportmagazin RaceMag und c) Kundenmagazine, die im Auftrag externer Unternehmen erstellt werden.
2.2 Online-Dienste, die von Fremdfirmen, externen Redaktionen oder Privatpersonen stammen, sind in den AGBs der jeweiligen Angebote entsprechend gekennzeichnet.
2.3 Bei Informations- und Produktangeboten von Fremdfirmen, externen Redaktionen oder Privatpersonen (z. B. Diskussionsforen) stellen die Online-Dienste der i-magazine AG lediglich das Medium technisch zur Verfügung. Solche Inhalte/Angebote, die Ihnen von Dritten zugänglich gemacht werden, sind Informationen des entsprechenden Urhebers, Autors oder Verbreiters und nicht der Online-Dienste der i-magazine AG. Die i-magazine AG ist daher für die Genauigkeit oder Verlässlichkeit solcher Inhalte, Informationen und Angebote nicht verantwortlich.
2.4 Online-Dienste der i-magazine AG unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht. Wenn im Einzelfall nicht anders angegeben, dürfen lediglich Kopien für den privaten Gebrauch gemacht werden, insofern als die Schutzrechte weiter angegeben bleiben.
2.5 Die Online-Dienste der i-magazine AG respektieren die Privatsphäre ihrer Nutzer. Ohne vorherige Zustimmung werden keine persönlichen Nutzerangaben an Dritte weitergeben oder anderweitig verwertet.
3. Werbeflächen
3.1 »Werbeauftrag« im Sinne der AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf Internet-Seiten und Online-Magazinen der i-magazine AG.
3.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die AGB sowie die Preisliste der i-magazine AG (nachfolgend i-magazine genannt). Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
3.3 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch i-magazine zustande.
3.4 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. i-magazine ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
3.5 Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
3.6 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die i-magazine nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an i-magazine zu erstatten.
3.7 Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
3.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von i-magazine entsprechende Werbemittel und die URL, auf die das Werbemittel verweisen soll zum Anzeigenannahmeschluss (bzw. bei Sonderwerbeformen gemäß des im Angebot angegebenen Termins) anzuliefern.
3.9 i-magazine übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Werbetreibenden zurückzuliefern. Die Pflicht von i-magazine zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
3.10 Kosten von i-magazine für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. Ab dem im Angebot angegebenen Anlieferungstermin sind Änderungen von Größen, Formaten, Ausstattungen und Platzierungen nicht mehr möglich. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten.
3.11 i-magazine behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn a) deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder b) deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder c) deren Veröffentlichung für i-magazine wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
3.12 Insbesondere kann i-magazine ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
3.13 i-magazine ist berechtigt, Werbung für Arznei- und Heilmittel von einer schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung abhängig zu machen und/oderdie Dateien auf Kosten des Auftraggebers von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen.
3.14 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt i-magazine im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird i-magazine von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, i-magazine nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
3.15 Der Auftraggeber überträgt i-magazine sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online- Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
3.16 i-magazine gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird a) durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs- Soft- und/oder Hardware (z. B. Browser) oder b) durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder c) durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder d) durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
3.17 Wird das Werbemittel durch den Verlag hergestellt, hat der Auftraggeber bei ungenügender Wiedergabequalität Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Werden Werbemaßnahmen, gleich welcher Art, zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß ausgebracht oder geschaltet, so ist i-magazine berechtigt und verpflichtet, die Maßnahme innerhalb angemessener Zeit nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, so ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3.18 Im Übrigen leistet i-magazine Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. i-magazine ist zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch i-magazine zu.
3.19 Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
3.20 Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die i-magazine nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von i-magazine bestehen.
3.21 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von i-magazine, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
3.22 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verleger darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
3.23 Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von i-magazine bestätigten Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von i-magazine mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
3.24 Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die i-magazine -Preisliste zu halten.
3.25 Wird der Auftrag durch den Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Laufzeit erfüllt, d. h. ruft der Auftraggeber die Werbung nicht innerhalb der Laufzeit ab oder gerät er mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, erfolgt eine Rückbelastung entsprechend den im Tarif festgelegten Rabattstufen. Wird ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder werden zusätzliche Dispositionen erteilt, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen dem Gesamtauftrag entsprechenden rückwirkenden Rabatt gemäß den im Tarif festgelegten Rabattstufen. Der Rabatt wird nach Vertragsende abgerechnet.
3.26 Rabattierungen und Stornierungsfristen sowie Agentureinkaufskonditionen Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in den Preislisten genannten Rabattstaffeln ausgenommen. Wir gewähren 15% AE-Provision bei Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur. Stornierungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Letzte Stornierungsmöglichkeit ist jeweils 6 Werktage vor Schaltungsbeginn (laut Auftrag). Bei Stornierungen nach dieser Frist werden 20% der Auftragssumme als Stornokosten in Rechnung gestellt.
3.27 Die von den Online-Angeboten gewährte Vermittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
3.28 Für den Anspruch auf gemeinsame Rabattierung ist bei konzernangehörigen Unternehmen eine Kapital-Beteiligung von mindestens 50 % erforderlich. Der Anspruchsteller hat den Nachweis des Bestehens einer solchen Unternehmensverbindung zu führen. Die Preislisten der Online-Angebote sind keine Angebote i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuchs. Eventuell von i-magazine abgegebene Angebote sind in jedem Fall freibleibend.
3.29 Bei Zahlungsverzug kann die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurück gestellt werden und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangt werden.
3.30 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen i-magazine, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
3.31 Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
3.32 Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es i-magazine, innerhalb von einem Monat nach Ausführung des Auftrags die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten.
3.33 Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
4. Allgemeines
4.1 Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit der Webseiten und Angebote auf den Servern der i-magazine AG besteht nicht. Diese können insbesondere wegen Wartungsarbeiten oder technischer Störungen vorübergehend nicht verfügbar sein, ohne dass Ihnen hieraus Ansprüche gegen uns erwachsen.
4.2 Unentgeltliche Leistungen können von der i-magazine AG jederzeit eingestellt werden. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Salvatorische Klausel: Wenn einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sind oder ihre Rechtswirksamkeit ganz oder teilweise später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Nutzungsbedingungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Nutzungsbedingungen eventuelle Regelungslücken aufweisen.
5.2 Anwendbar ist Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Buchs.
